Förderung für NEUE FENSTER UND HAUSTÜR in Bestandsgebäuden
Was ist bei der Förderung zu beachten?
Zuschüsse gibt es für Erneuerung, Ersatz oder erstmaligen Einbau von Fenstern und Türen, wenn ein niedriger U-Wert erreicht wird.
Es gelten folgende Grenzwerte:
•Neue Fenster, Balkon- und Terrassentüren: 0,95 W/m²K
• Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren: 1,1 W/m²K
• Ertüchtigung von Fenstern (Glas- bzw. Scheibentausch): 1,3 W/m²K • Neue Fenster an Baudenkmalen/erhaltenswerter Bausubstanz: 1,4 W/m²K
• Ertüchtigung von Fenstern an Baudenkmalen/erhaltenswerter Bausubstanz: 1,6 W/m²K
• Neue Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren: 1,3 W/m²K
Bei allen Vorhaben ist zudem auf eine luftdichte Ausführung zu achten und zu prüfen, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz nötig sind (Lüftungskonzept).
Stand 16.12.2025


Förderung für DÄMMARBEITEN IM UND AM KELLER in Bestandsgebäuden BAFA BEG
Zuschüsse gibt es für Dämmarbeiten an Kellerdecken, Wänden zu unbeheizten Räumen
sowie Wänden und Böden gegen Erdreich, wenn ein niedriger U-Wert erreicht wird.
Es gelten folgende Grenzwerte:
• Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume: 0,25 W/m²K
• Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken: 0,25 W/m²K
• Geschossdecken gegen Außenluft von unten: 0,20 W/m²K
• Bodenflächen gegen Erdreich: 0,25 W/m²K
Bei allen Vorhaben ist zudem auf eine luftdichte Ausführung zu achten und zu prüfen,
ob Maßnahmen zum Feuchteschutz nötig sind (Lüftungskonzept).
Stand 09.12.2025
Förderung für SMART HOME SYSTEME in Bestandsgebäuden
Was ist bei der Förderung zu beachten?
Zuschüsse gibt es für Lösungen zur Verbesserung der Effizienz oder Netzdienlichkeit von allen energieverbrauchsrelevanten Systemen.
Dazu gehören unter anderem:
+ Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für verschiedene Anlagen
+ Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen und -verbräuchen
+ Elektronische Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmemengenzähler
+Anzeigen für Wartungsintervalle und Information bei sinkender Effizienz
+Energiemanagementsysteme inklusive Inbetriebnahme und Einstellung
Wie wird gefördert?
15 % Zuschuss plus optional 5 % iSFP-Bonus bei Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan. Förderfähige Kosten von min. 300 € bis max. 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) pro WE und Kalenderjahr.
Stand 09.08.2025


Förderung für DÄMMARBEITEN AN DACH UND GESCHOSSDECKE in Bestandsgebäuden
Zuschüsse gibt es für Dämmarbeiten an Schrägdächern, Flachdächern, Gauben,
obersten Geschossdecken und Wänden, wenn ein niedriger U-Wert erreicht wird.
Es gelten folgende Grenzwerte:
+ Dachflächen von Schrägdächern und zugehörige Kehlbalkenlagen: 0,14 W/m²K
+ Dachgauben: 0,20 W/m²K
+ Dachgeschossdecken und Wände gegen unbeheizte Dachräume: 0,14 W/m²K
+ Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung: 0,14 W/m²K
Bei Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz gilt die höchstmögliche
Dämmstoffdicke (λ ≤ 0,040 W/mK).
Bei allen Vorhaben ist zudem auf eine luftdichte Ausführung zu achten und zu prüfen,
ob Maßnahmen zum Feuchteschutz nötig sind (Lüftungskonzept).
Stand 15.05.2025
